Beitragsordnung ab 01. 01. 2022

 

Beitragsordnung ab 01.01.2022

Beschluss 10/22 der Mitgliederversammlung vom 13.04.2022,

geändert mit Beschluss 03/23 der Mitgliederversammlung vom 08.03.2023

Erläuterungen:

1.         Das Lastschrifteinzugsverfahren gilt für alle Mitglieder, da jedes Mitglied bzw. bei den Kindern die Eltern über ein eigenes Konto verfügen.

2.         In der Beitragsordnung muss sich jedes Mitglied in irgendeiner Form wiederfinden. Damit entfallen bis auf die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit alle Anträge irgendwelcher Art. Es langt damit der Bedürftigkeitsnachweis, um beitragsmäßig zugeordnet werden zu können.

3.         Allen Mitgliedern muss auch die Möglichkeit der monatlichen Beitragszahlung mittels Abbuchung gegeben werden, wenn es gewünscht wird. Das ist u.a. die Gewähr dafür, dass der Beitrag bei Bedürftigkeit vom Amt zurückerstattet wird.

4.         Generell werden Bankrückläufer bei Nichtbegleichung der Lastschrift durch die Bank wegen unklarer Verhältnisse mit

1. Mahnung:   5,00 EURO

             2. Mahnung:   7,50 EURO

3. Mahnung: 10,00 EURO

zusätzlicher Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

5.         Es obliegt der Abteilungsleitung auf Antrag eines Mitgliedes Sonderfälle zu bewerten und über eine ermäßigte Höhe des monatlichen Beitrages für einen eng begrenzten Zeitraum zu entscheiden. Anträge können hier nicht rückwirkend gestellt werden. Gleiches trifft auf eine ruhende (beitragsfreie) Mitgliedschaft für 1 Jahr zu.

 

Änderung der Beitragsordnung im Punkt „Beiträge“ ab 01.06.2023

Die Mitgliedsbeiträge für alle Mitglieder werden um 1,00 € wie folgt erhöht:

o Erwerbstätige und Rentner:                                                     auf   monatlich 10,00 €

o Familienbeitrag* Erwerbstätige und Rentner                        auf   monatlich   9,50 €

o Kinder, Jugendliche, Studenten, Auszubildende:                  auf   monatlich   7,00 €

o Familienbeitrag* Kinder, Jugendliche, Studenten, AZUBI´s auf   monatlich   6,50 €

o Bedürftige** (mit Nachweis)                                                    auf   monatlich   7,00 €

Bei Familien mit 3 und mehr Kindern bis 18 Jahre wird nur für 2 Kinder der Beitrag erhoben.

Die weiteren Kinder bis 18 Jahre werden beitragsfrei als Mitglied in der Abteilung geführt.

(*Familienbeitrag heißt: Ehe- oder Eheähnliche Lebensgemeinschaften und Kinder bis

18  Jahre)

(**Sozial bedürftig ist, wer als Mitglied Einnahmen unter der gültigen Höhe des

amtlichen Existenzminimums hat und dadurch vom Amt unterstützt wird.) 

 

Aufnahmegebühr: 10.00 €

 

Es obliegt jedem Mitglied, wenn er (sie) der Auffassung ist, einen zu geringen Mitgliedsbeitrag entrichten zu müssen, sich mit einer Geld- oder Sachspende im Sportjahr an den Einnahmen der Abteilung zu beteiligen. Diese Spende mindert bei Erwerbstätigen und Rentnern die steuerliche Last. 

Bankverbindung:

Die Beiträge sind auf folgendes Konto zu überweisen:

IBAN

DE73 8505 0100 3000 2129 64

BIC

WELADED1GRL

Bank

Sparkasse Oberlausitz/Niederschlesien

 

Kündigung

Die Mitgliedschaft wird für mindestens 1 Jahr erworben. Sie kann danach zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

Anschriftenänderung

Jede Anschriftenänderung ist zu melden an: 

Kassenwart:   Johannes Menzel

     E-Mail