Trainungsregeln

Das Training im Kinder- und Jugendbereich erfolgt nach Beschluss 10/11  der Abt.Ltg.

 

leistungsorientiert und unterliegt demnach einer entsprechenden Disziplin. Das Training findet in 3 Trainingsgruppen statt. Diese sind wie folgt gegliedert:

 

1. Trainingsgruppe Kinder U10 & jünger 8/9 Jahre
2. Trainingsgruppe Kinder U12 und U14 10/11 + 12/13 Jahre
3. Trainingsgruppe  ab Jugend U16  14/15 Jahre und älter


Verantwortlich für die Trainingsgruppe 1 + 2 ist Ines Busch, für die Trainingsgruppe 3 sind Annegret Berndt und Domenik Neumeyer.


Der Wechsel der Kinder/Jugendlichenerfolgt im Herbst des Jahres zum Schuljahresbeginn, das dem Wechsel des Ki/Ju in der AK vorangeht (Bsp: Kind wird 2007 14 Jahre alt, wechselt zum Schuljahresbeginn 2006 in TrG 3).


Die Trainingszeiten sind geregelt. Eltern sind beim Training nicht dabei. Ist eine Trainingsteilnahme der Ki/Ju unter 18 Jahre an einem Trainingstag nicht möglich (Krankheit, schulische Erfordernisse, Urlaub), hat sich bzw. ist das Ki/Ju vom Training abzumelden. Dies hat auch einen versicherungstechnischen Hintergrund.


Wettkampforganisation, Teilnahme und Vorbereitung auf die Wettkämpfe sowie die Entscheidung, wer wann an welchen Wettkämpfen teilnimmt, obliegt dem jeweiligen Verantwortlichen der Trainingsgruppe.


Die Ausrüstung für das Training wird durch den/die Sportler/in selbst gestellt. Dies betrifft sportspezifische Schuhe (Sprintschuhe, Spikes) und entsprechende Sportkleidung Sommer/Winter. Die Problematik Wettkampfkleidung ist im Beschluss 35/21 geregelt.


Die Aufnahme oder den möglichen Ausschluss von Mitgliedern auch im Ki/Ju-Bereich entscheidet endgültig der Vorstand.

 

Fürsorgepflicht der Übungsleiter

Ein Kind ist vor Überlastungen zu schützen.

Es ist zielgerichtet, aber behutsam auf ein leistungsgerechtes, aufbauendes Training vorzubereiten. Deshalb geht es also nicht, dass ein Kind im Grundschulalter 3 – 5 intensive Trainingseinheiten (Wettkämpfe eingeschlossen) pro Woche durchführt.

Beschluss 22/13 Abt.-Ltg. vom 13. 09. 2013

22/13 In diesem Zusammenhang stellt Ines den Antrag, für Mitglieder unter 14 Jahren eine Mitgliedschaft in einem weiteren Sportverein mit intensiver körperlicher Belastung (Training, Spielbetrieb) nicht zu erlauben. Sollte dieser Fall eintreten, muss sich das Kind für unsere Abteilung oder den anderen Sportverein entscheiden.

Die Abteilungsleitung schließt sich dem Antrag an.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Beschluss 15/15 Abt.-Ltg. vom 24. 08. 2015
Verantwortlichkeit:
Für die Inhalte und Sicherheit im Training ist der ÜL der jeweiligen Trainingsgruppe verantwortlich. Ist der ÜL verhindert, hat er einen Verantwortlichen zu benennen und ihn über die Trainingsinhalte in Kenntnis zu setzen. Ist das nicht möglich, wird die Verantwortlichkeit durch ein Leitungsmitglied festgelegt oder wahrgenommen.


Ohne Verantwortlichen wird das Training nicht durchgeführt.


Liegt für das Selbsttraining kein Trainingsplan vor, entfällt der Versicherungsschutz. Dieser Trainingsplan liegt entweder beim ÜL oder dem Athleten schriftlich vor.


Kommen Sportler zu spät zum gemeinsamen Trainingsbeginn, haben Sie sich beim ÜL zu melden, bevor Sie mit dem Training beginnen. Verlassen Sportler vorzeitig das Training, haben Sie sich beim Übungsleiter abzumelden.

 

Lauftraining
Das Lauftraining kann in Kleingruppen entsprechend des Leistungsniveaus durchgeführt werden. Es müssen mindestens immer 2 Sportler im organisierten Training zusammen laufen und gemeinsam zum Ausgangs- oder Zielpunkt zurückkehren. Laufen mehrere Athleten, hat der verantwortliche  ÜL oder Läufer sich am schwächsten Sportler zu orientieren und als Letzter am Zielpunkt einzutreffen. Eine Fahrradbegleitung ist sinnvoll, da sie ein Pendeln zwischen Spitzenläufern und Leistungsschwächeren ermöglicht.


Laufgruppen haben dem ÜL ihre Laufstrecke vorher mitzuteilen.


Beim Selbsttraining ist es ratsam, ein Handy mitzuführen! ÜL und Verantwortliche sollten ein Handy während des Trainings mit haben!


Dauer der Anwesenheit des Verantwortlichen
Der ÜL oder verantwortliche Sportler hat sich nach dem Training von der Vollzähligkeit der Trainingsteilnehmer zu überzeugen. Danach kann er das Training beenden.


Im Training mit den Trainingsgruppen der Kinder und Jugendlichen verlässt der ÜL oder Verantwortliche als Letzter die Trainings- oder Umkleidestätte. Der Verantwortliche darf erst die Sportstätte verlassen, wenn er sich darüber vergewissert hat, dass alle minderjährigen Sportler durch Erziehungsberechtigte oder andere befugte Erwachsene abgeholt wurden oder werden oder einen sicheren Heimweg haben. Minderjährige warten  nicht im Dunklen allein auf Abholung. Im Zweifelsfall bringt der ÜL oder Verantwortliche das Kind oder den Jugendlichen nach Hause oder lässt es bei sich zu Hause abholen.


Erwachsene Sportler sind für sich und ihr Handeln selbst verantwortlich.