Sächsische Corona-Notfall-Verordnung

16.01.2022

Liebe Übungsleiter und Mitglieder der Abteilungsleitung,

nachstehend übersende ich eine Mail zur Nutzung der landkreiseigenen Sportstätten ab dem 17.01.2022. sowie die neue Sächsische Coronaschutzverordnung mit der Bitte um Beachtung.

 

Laut der neu beschlossenen Corona-Schutz-Verordnung (geändert am 12.01.2022) ist Vereinssport unter Beachtung folgender Regeln wieder möglich:
 
  • für die Nutzung von Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis nach 2Gplus-Regelung und die Pflicht zur Kontakterfassung
  • bei der Nutzung von Außensportanlagen reicht ein Impf- oder Genesenennachweis aus, eine Kontakterfassung ist ebenfalls vorzusehen
Für Trainer bzw. Übungsleiter gilt die 3-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
 
Die Regelungen gelten unter der Voraussetzung, dass die Inzidenz im Landkreis Görlitz unter 1.500 bleibt und die Überlastungsstufe nicht erreicht wird. Aktuell liegt die Inzidenz unter 1.500 und es herrscht keine Überlastungsstufe.Tritt einer der genannten Punkte ein, ist eine Nutzung der Sportanlagen nur für Personen bis 18 Jahren möglich.

 

Weiterhin ist es für die Trainingsgruppen 1 bis 3 ratsam, das alle Eltern die Innensportanlagen nicht betreten, da der Aufwand einfach zu groß ist.

Damit uns nicht unnötige Kosten entstehen bitte ich mir umgehend Bescheid zu geben falls im Erwachsenenbereich Trainingszeiten nicht genutzt werden sollten.
 
 
Mit sportlichen Grüßen
Anita